Janolaw für Websites

 

Wie erhalte ich einen optimalen Abmahnschutz für einen Online-Shop?

Anmeldung bei JanoLaw

  1. Sie erhalten nach der Bestellung des Abmahnschutzes bei Clicksports eine Auftragsbestätigung von Janolaw:
    Betreff: Auftragsbestätigung: Ihr bei janolaw gebuchter Service

  2. Diese E-Mail enthält den Link zum Login. Per "Passwort vergessen" können Sie sich ein eigenes Passwort setzen und Ihren Vertrag einsehen.

  3. Nach dem Login können Sie den Online-Fragebogen für Ihren Rechtstext-Service beantworten. An Hand dieser Angaben erstellt ihnen Janolaw dann ihre Abmahnschutz-Texte.

  4. Sind alle Fragen beantwortet, erhalten Sie von JanoLaw eine Kundennummer und ShopID für Ihren Rechtstext-Service. Diese benötigen wir um Ihre Website mit dem Rechtstextservice zu verknüpfen.
    Diese finden Sie nach dem Login unter: https://www.janolaw.de/myjanolaw/
    ”Ihr Rechtstextservice” → “Übersicht aufrufen” → Mitte links auf der Website Überschrift "Rechtstext-Service Clicksports" → Kundennummer: ######### und ShopID: #######

Bei Fragen zum Fragebogen oder zur Handhabung, können Sie sich direkt an Janolaw wenden, Kontaktdaten in der E-Mail zur Auftragsbestätigung.

Bei Fragen zur konkreten Umsetzung technischer Sachverhalte auf Ihrer Website stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite.


CLICKSPORTS darf aus Haftungsgründen keine Beratung zum Abmahnschutz leisten, dafür ist der Support der Kanzlei zuständig. Für folgende technische Fragen, können wir Sie aber bei der Beantwortung unterstützen:

Technische Fragen zum Abmahnschutz von Website oder Online-Shop:

11 | Werden vom Webseitenbesucher persönliche Daten abgefragt?   

Bei persönlichen Daten handelt es sich insbesondere um Namen, Anschrift und E - Mail des Webseitenbesuchers. Für Daten abfragen. Für zusätzliche Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht) und andere Nutzungszwecke, z.B. die Weitergabe an Adresshändler, benötigen Sie hingegen die aktiv erteilte Einwilligung des Interessenten (z.B. per Häkchen setzen). 

  • ja

  • nein

12 | Kann der Besucher Kommentare abgeben?   

  • ja

  • nein

13 | Müssen noch weitere Angaben zur Datenerhebung gemacht werden?

  • Google reCAPTCHA - Google Fonts

  • Google Maps

  • YouTube

Newsletter wird später behandelt

14 | Erstellen Sie Nutzungsprofile?   

  • ja

  • nein

15 | Wählen Sie aus:   

  • Ich nutze Google Analytics mit Anonymisierungsfunktion und Opt-Out-Cookie Link (empfohlen)

  • Ich nutze Google Analytics mit Anonymisierungsfunktion (Abmahngefahr)

  • Ich nutze Google Analytics (hohe Abmahngefahr)

  • Ich nutze Google Analytics nicht

16 | Wählen Sie die Aufbewahrungsdauer der von Ihnen an Google gesendeten Daten aus:

  • 14 Monate

  • 26 Monate

  • 38 Monate

  • 50 Monate

  • Unbegrenzt

17 | Nutzen Sie (auch) einen anderen Anbieter?

18 | Wählen Sie aus, welchen anderen Anbieter Sie (auch) nutzen (Mehrfachauswahl möglich):   

  • Ich nutze econda.

  • Ich nutze etracker.

  • Ich nutze Matomo.

  • Ich erstelle Nutzungsprofile, aber nicht mit den genannten Anbietern und möchte einen eigenen Text verwenden.

19 | Wählen Sie aus, wie Sie mit Cookies umgehen:   

  • Ich verwende keine Cookies

  • Ich verwende Cookies

  • Ich verwende auch Langzeit-Cookies

20 | Holen Sie sich bereits das Einverständnis für die Cookie-Setzung?
Bei Cookies, die nicht gelöscht werden (z.B. Tracking Cookies), herrscht eine unklare Rechtslage. Es gibt eine europäische Cookie-Richtlinie, die EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Cookies schaffen soll. Eine offizielle Umsetzung ins deutsche Recht gibt es bislang nicht, so dass auch noch keine gesetzliche Pflicht besteht, sich das ausdrückliche Einverständnis (sog. "Opt -In") des Kunden zu holen.

21 | Verwenden Sie Social Plugins?
Social Plugins sind aktuell im Visier der Datenschützer und Verbraucherschutzverbände.
Die Verwendung des Facebook Plugin für den „Like“-Button ist aufgrund eines Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 9. März 2016 nicht zu empfehlen (Abmahngefahr)! Eine einfache Verlinkung auf Ihre Facebook-Präsenz ist unschädlich. Sollten Sie nur eine Verlinkung setzen wollen, dann müssen Sie im Folgenden bei der Facebook Option keine Auswahl treffen!

Es gibt noch keine abschließende Klärung der Frage, ob und inwieweit die Plugins mit dem Datenschutzrecht übereinstimmen. Auch beim Einsatz von Google+, Twitter und den Re-Tweet- Funktionen empfiehlt es sich, auf den Einsatz der Plugins bzw. der zur Verfügung gestellten Skripts zu verzichten und nur eine einfache Verlinkung zu setzen. Sollten Sie vorerst weiterhin Social Plugins nutzen wollen, sollte jedenfalls die Aufnahme eines Hinweises in die Datenschutzerklärung erfolgen.

KEIN ABMAHNSCHUTZ: Ein Hinweis allein bietet aber keinen 100% Schutz gegen Abmahnungen, d.h. unsere Abmahnschutzgarantie greift bei Social Plugins nicht!

22 | Wählen Sie aus, welche Social Plugins Sie verwenden:

  • Facebook

  • Twitter

  • Google+

  • Ich verwende ein Social Plugin, aber ein anderes als die genannten

26 | Versenden Sie einen Newsletter?

Wenn Sie einen Newsletter versenden, dann müssen Sie den Kunden um seine Zustimmung bitten und diese auch protokollieren. Der Kunde muss sich aktiv (z. B. per Häkchensetzen) für den Newsletter anmelden. Dieser Anmeldetext sollte auch in der Datenschutzerklärung wiederholt werden. Weiterhin müssen Sie Ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, sich vom Newsletter wieder abzumelden.

 

Vollständiger Fragenkatalog Website